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„ Wunsch und Wirklichkeit der Einwanderungsgesellschaft"

Verantwortlicher Autor: Bettina Keller Berlin, 25.02.2024, 20:58 Uhr
Presse-Ressort von: Bettina Keller Bericht 5433x gelesen

Berlin [ENA] Wunsch und Wirklichkeit der Einwanderungsgesellschaft Deutschland. Am 20.02.2024 fand in den Räumen der Friedrich Ebert Stiftung eine Tagung zu o.g Thema statt. Als Gäste waren unter anderem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Vertreter der Gewerkschaften DGB und Verdi eingeladen. Mit der Verabschiedung des Koalitionsvertrages 2021 wurden zahlreiche migrations- und integrationspolitische Maßnahmen angekündigt.

Die Bundesregierung hat seitdem eine ganze Anzahl von Gesetzgebungsverfahren angestoßen und zum Teil abgeschlossen, einige sind derzeit anhängig oder sollen bis Frühjahr 2024 abgeschlossen Mehrere Vorhaben zielen darauf ab, die Einwanderungsgesellschaft Deutschland mit angemessenen gesetzlichen Rahmenbedingungen auszustatten. Die konkrete Umsetzung der verabschiedeten gesetzlichen Vorhaben bleibt bislang jedoch unspezifisch. Verfahrensordnungen im Bereich Beschäftigung und Einbürgerung benötigen eine Anpassung bzw. Überarbeitung, denn sie bestimmen, wie die gesetzlichen Regelungen konkret in den zuständigen Behörden umgesetzt werden.

Die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Friedrich Ebert-Stiftung (FES) ausgerichtete Tagung verfolgte das Ziel, die gegenwärtigen gesetzlichen und untergesetzlichen Entwicklungen zu einem Gesamtbild zu verbinden und eine Einschätzung aus gewerkschaftlicher Perspektive vorzunehmen, ob mit den bereits vorgenommenen und noch geplanten Änderungen eine offene Einwanderungsgesellschaft gestaltet werden kann. Die Frage, wie die gesetzlichen Grundlagen für die konkrete behördliche Anwendung ausgestaltet werden, prägte das Bild der Tagung. Dabei stellte sich heraus das noch sehr viel offen ist. Vor allem mangelt es an der Umsetzung der personalintensiven Behörden.

Das dazu wichtigste Gesetz ist das Chancenaufenthaltsgesetz was als Zielsetzung die Beendigung von Kettenduldungen , Integration von integrierten und einem limitierten Spurwechsel beinhaltet. Im Jahr 2022 befanden sich 248.182 geduldete Ausländer mit einer Mindestaufenthaltszeit von 5 Jahren. Nur kurz seien hier die notwendigen Gesetze erwähnt. § 104 c AufenthG -§25 a oder b AufenthG Anspruchsnorm - § 104c AufenthG - § 25 a oder AufenthG§ Anspruchsnorm und ganz wichtig die Qualifikationsanerkennung und ergänzend die Westbalkanregelung unter der Rechtsnorm § 26 II BeschV .Ein weiteres großes Problem ist das der Staatsangehörigkeit.

10,7 Millionen Personen in Deutschland mit Wohnsitz ohne deutsche Staatsangehörigkeit , davon leben 5,7 Millionen seit über 10 Jahren in Deutschland. Große Probleme sind die Verlagerung der Verwaltungsverfahren von den Ausländerbehörden auf die Einwanderungsbehörden –eine lange Verfahrensdauer und eine Überbelastung stehen an.Dies gilt es in den nächsten Jahre dringen zu bewältigen-Die Rahmenbedingungen derzeit sind äußerst ungünstig es gibt ca. 540 Ausländerbehörden , ca. 180 Auslandsvertretungen und das ergibt eine Überbelastung auf allen Ebenen des Zuwanderungssystems hinzu kommt die fehlende Trennung von Erwerbs - und Fluchtmigration.

Arbeitgeber z.B. haben keine Rechtsschutz im Antragsverfahren und es gibt eine fehlende Planbarkeit. All diese Dinge wurden lebhaft diskutiert und man kann nur hoffen das einiges davon recht zügig zur Anwendung kommt. Ja wir brauchen Fachkräfte aber diese müssen sich auch angenommen und geborgen fühlen. Zuletzt gab es noch Diskussionen um das allerwichtigste Thema - die Sprache - ohne die deutsche Sprache zu beherrschen mag es vielleicht in der IT Branche gehen aber wo man mit Menschen arbeitet ist dies zwingend Voraussetzung. Und JA , es sind alle willkommen die sich entschließen in Deutschland zu leben und zu arbeiten , aber die Rahmenbedingungen müssen machbar und umsetzbar sein.

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